Informationen zum Prüfungsrücktritt

Liebe Studenten,

aus aktuellem Anlass weisen wir Sie erneut auf die Regelungen zum Prüfungsrücktritt hin:

Es gilt erneut hervorzuheben, dass Sie sich im Falle von Prüfungsunfähigkeit VOR oder SPÄTESTENS ZU BEGINN der Prüfung abmelden müssen und dann unverzüglich einen Arzt aufsuchen um sich ein entsprechendes Attest ausstellen zu lassen. Ein Rücktritt im Nachhinein ist nur in begründetetn Ausnnahmefällen auf Antrag an den entsprechenden Prüfungsausschuss möglich.

Viele Grüße aus Hohenheim,

Alexander Dannenmann