Informationen zum Prüfungsrücktritt
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- Zuletzt aktualisiert am Samstag, 10. September 2011 21:00
- Veröffentlicht am Montag, 04. April 2011 11:44
- Geschrieben von Fachstudienberater
Liebe Studenten,
aus aktuellem Anlass weisen wir Sie erneut auf die Regelungen zum Prüfungsrücktritt hin:
- Informationen zum Prüfungsrücktritt Bachelor (die Links in diesem Dokument funktionieren leider nicht. Die entsprechenden Anträge können Sie dennoch unter "Dokumente" herunterladen)
- Informationen zum Prüfungsrücktritt Master
Es gilt erneut hervorzuheben, dass Sie sich im Falle von Prüfungsunfähigkeit VOR oder SPÄTESTENS ZU BEGINN der Prüfung abmelden müssen und dann unverzüglich einen Arzt aufsuchen um sich ein entsprechendes Attest ausstellen zu lassen. Ein Rücktritt im Nachhinein ist nur in begründetetn Ausnnahmefällen auf Antrag an den entsprechenden Prüfungsausschuss möglich.
Viele Grüße aus Hohenheim,
Alexander Dannenmann


