Gemeinsame Kommission

Zuständigkeit

Für den, gemeinsam von den Universitäten Hohenheim und Stuttgart ausgerichteten, Studiengang Wirtschaftsinformatik verantwortliche Kommission.

Sie ist im Rahmen des Studiengangs Wirtschaftsinformatik anstelle der Fakultäten zuständig für die

  • Zulassung, - Festlegung von Curricularanteilen,
  • Beschlussfassung über das Lehrangebot, Studien- und Prüfungsordnungen,
  • Beschlussfassung über Evaluationsergebnisse und Lehrberichte.
  • Vorschläge an die Universitäten zur Bestellung von Lehrbeauftragten und Gastprofessor(inn)en.

Der Vorsitzende wirkt darauf hin, dass, die an den Studiengängen der Wirtschaftsinformatik beteiligten Fakultäten der beiden Universitäten die Lehr- und Prüfungsverpflichtungen ordnungsgemäß erfüllen.
Die Wahl erfolgt durch die Senate der beiden Universitäten, wobei jeder Senat auf Vorschlag der Fakultäten 4 Professor(inn)en, 1 Studierenden und 1 Vertreter(in) entweder des wissenschaftlichen oder des nicht-wissenschaftlichen Dienstes benennt. Die gemeinsame Kommission bestellt die Mitglieder des Prüfungsausschusses.