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Prospective Students Application

Bewerbung für den Bachelor

Die Entscheidung, sich auf einen bestimmten Studiengang zu bewerben, muss gründlich durchdacht sein. Im Folgenden soll Ihnen 1) die vielfältigen Möglichkeiten der Informationsbeschaffung, 2) die Besonderheiten der Bewerbung und zuletzt 3) die eigentliche Immatrikulation näher vorgestellt werden.

Studieninteressierte_Prozess

1. Informieren

Studieninteressierte_GruppenberatungIn den Hochschulgesetzen sind die rechtlichen Grundlagen für die Studienberatung verankert. Danach sind alle Hochschulen des Landes verpflichtet, Studenten und studierwillige Personen über Studienmöglichkeiten, Inhalte, Aufbau, und Anforderungen eines Studiums zu unterrichten. Hierbei wird zwischen der (1) Allgemeinen Studienberatung und der (2) Studienbegleitenden fachlichen Beratung unterschieden.

Allgemeine Studienberatungen

Die allgemeine Studienberatung soll Studienbewerbern und Studierenden zunächst eine umfassende Orientierung über die bestehenden Studienmöglichkeiten an allen Hochschulen vermitteln und über Inhalte, Aufbau und Anforderungen eines Studiums informieren. Die allgemeine Studienberatung wird naturgemäß meist bei Studienbeginn oder bei einem Studienortwechsel in Anspruch genommen.

Sowohl die Universität Hohenheim wie auch die Universität Stuttgart haben zentrale Einrichtungen für die Studienberatung. Diese wiederum veranstalten mehrmals im Jahr verschiedene Gruppenberatungstermine, zu denen Sie herzlich eingeladen sind! Entsprechende Termine finden Sie auf den jeweiligen Webseiten.

link-icon Zentrale Studienberatung Universität Hohenheim

link-icon Zentrale Studienberatung Universität Stuttgart

Studienbegleitende fachliche Beratung

Die studienbegleitende fachliche Beratung durch die Fakultäten soll die Studierenden in allen bei der Durchführung ihres Fachstudiums auftretenden Fragen (z.B. Inhalt und Aufbau des Studienfachs, Studienplanung, Prüfungsanforderungen usw.) unterstützen.

person-icon Fachstudienberatung

Webseite und Forum

Diese Webseite bietet Ihnen eine Fülle an Möglichkeiten sich zu informieren. So finden Sie in den FAQs bereits eine Vielzahl an Antworten auf häufig gestellte Fragen oder Sie tauschen sich im Forum mit Studierenden aus. Fühlen Sie sich herzlich willkommen und nehmen Sie diese Möglichkeiten in Anspruch!

Informationsmaterial

pdf-icon Vorstellung des Studiengang Wirtschaftsinformatik

pdf-icon Vorstellung des Studiengang Bachelor Wirtschaftsinformatik

pdf-icon Informationsflyer Bachelor Wirtschaftsinformatik

2. Bewerben

studieninteressierte_bewerbungEine Bewerbung für den Bachelorstudiengang Wirtschaftsinformatik richten Sie nur an die Universität Stuttgart, da dort die Administration für den Bachelorstudiengang liegt. Sie sollten keine (zusätzliche) Bewerbung an die Universität Hohenheim senden!

Desweiteren müssen Sie folgende Punkte beachten:

  • Sie können sich generell nur für das erste Fachsemester bewerben. Eine Einstufung in ein höheres Fachsemester ist derzeit nicht möglich. Falls Sie Fragen zur Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen haben, schauen sie bitte in die Liste der FAQ.
  • Eine Bewerbung ist nur zum Wintersemester möglich! Der Bewerbungszeitraum beginnt in der Regel Anfang Juni und endet am 15. Juli (Ausschlussfrist!)

Einen grundlegenden Überblick über das Bewerbungsverfahren für verschiedene Arten von Bewerber erhalten Sie auf der Webseite der Universität Stuttgart. An dieser Stelle weisen wir auch ausdrücklich auf den dort aufgeführte Leitfaden hin.

link-icon allgemeine Informationen zur Bewerbung und Zulassung der Universität Stuttgart

link-icon Informationen zur Bewerbung für das 1. Fachsemester an der Universität Stuttgart

Eine Bewerbung reichen Sie in erster Linie online über das Bewerbungs-System der Uni Stuttgart ein. Zusätzlich müssen Sie ihre Unterlagen jedoch auch in gedruckter Form, inklusive weiterer Unterlagen, wie einer beglaubigten Kopie ihres Abitur-Zeugnisses, an die Universität schicken. Den Status ihrer Bewerbung können Sie jederzeit im Online-System einsehen. Auf was Sie alles achten müssen, finden Sie in den dortigen FAQs. Lesen Sie sich  ebenso die Hinweise zur Benutzung des Systems bitte exakt durch!

link-icon Online Bewerbungsportal der Universität Stuttgart

Da die Zulassungskommission eine so genannte Aufnahmeprüfung (AP) durchführt, sollten Sie soweit möglich ihrer Bewerbung  weitere qualifizierende Unterlagen beifügen. Bei der AP handelt es sich bisher nicht um eine Prüfung im eigentlichen Sinne. Es werden vielmehr Punkte für besondere Zusatzqualifikationen, wie eine abgeschlossene, einschlägige Berufsausbildung vergeben. Welche Zusatzqualifikationen wie gewichtet werden, finden Sie auf der Übersichtsseite der Auswahlkriterien der Uni Stuttgart.

link-iconAuswahlkriterien und Zulassungssatzungen

Sollten Sie zusätzlich einen Härtefallantrag stellen,  finden Sie im folgenden PDF die nötigen Hinweise.

pdf-icon Informationen, Hinweise und Dokumente für den Härtefallantrag

Weitere wichtige Links für den ersten Einstieg in eine Studienplatzbewerbung und Ansprechpartner finden Sie auf der Seite des Studiensekretariats der Universität Stuttgart.

link-icon Studiensekretariat der Universität Stuttgart

3. Einschreiben

Studieninteressierte_EinschreibenAb Anfang/Mitte August werden die Zulassungsbescheide verschickt. Diese bestätigen, dass Sie an der Universität Stuttgart einen Studienplatz bekommen haben.

Wenn Sie den Studienplatz annehmen möchten, müssen Sie die bei "Benötigte Unterlagen" gelisteten Unterlagen und Formulare innerhalb der im Zulassungsbescheid genannten Einschreibefrist an das Studiensekretariat zurückschicken. Bitte beachten Sie, dass der angegebene Termin eine Ausschlussfrist ist. Ist Ihr Antrag nicht bis zu diesem Termin im Studiensekretariat angekommen, verfällt ihr Anspruch auf den Studienplatz. Wenn Sie bereits einen Studienplatz an einer anderen Hochschule angenommen haben, müssen Sie diesen stornieren, da Sie nicht gleichzeitig an zwei Hochschulen eingeschrieben sein dürfen.

Sollte es Ihnen nicht möglich sein, den Antrag auf Einschreibung persönlich auszufüllen und zu unterschreiben, können Sie eine andere Person mit der Einschreibung beauftragen. In diesem Fall muss den Unterlagen, die Sie mit dem Antrag einreichen, eine von Ihnen unterschriebene, formlose Vollmacht beigefügt werden, durch die diese Person berechtigt wird, die Einschreibung für Sie zu beantragen.

 
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