Masterarbeit

Die Masterarbeit wird in der Regel im 4. Semester geschrieben. Sie erhalten für die erfolgreiche Bearbeitung der Masterarbeit 30 ECTS-Punkte. Die Bearbeitungszeit beträgt sechs Monate. In der Master-Arbeit soll der Studierende zeigen, dass er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Gebiet des Studiengangs einschließlich der angrenzenden Fachgebiete selbstständig und nach wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten.

Laut aktueller Prüfungsordnung müssen zur Zulassung zur Masterarbeit mindestens 48 ECTS-Punkte im Masterstudium vorliegen. Ältere Prüfungsordnungen finden Sie bei Bedarf im Archiv. Dort sind weitere detaillierte Informationen enthalten.

Organisatorisches

Die Masterarbeit kann nach aktueller Prüfungsordnung auch in einer Gruppe erbracht werden, wenn den Studierenden der Gruppe Arbeitspakete eindeutig zugeordnet werden können.

Bitte planen Sie circa zwei Monate für die Themenfindung ein. Die Lehrstühle bieten Themen auf ihren Webseiten an, alternativ können Sie auch mit eigenen Themenvorschlägen an diese herantreten. Bis das Thema ausformuliert ist, muss in der Regel ein Exposé verfasst werden.

Nach erfolgreicher Absolvierung der Exposéphase wird die Arbeit in gemeinsamer Absprache mit den Betreuenden bzw. den Themenstellern angemeldet. Danach wird der Studierende innerhalb von drei Wochen seitens des Prüfungsamts postalisch über die erfolgreiche Anmeldung informiert und die Anmeldung entsprechend im Prüfungsverwaltungssystem vorgemerkt. Bitte melden Sie sich zeitnah beim jeweils Betreuenden, falls Sie nach Verstreichen der o.g. Frist keine Benachrichtigung durch das Prüfungsamt erhalten haben sollten bzw. die Abschlussarbeit noch nicht im Prüfungsverwaltungssystem eingetragen ist.

Die Masterarbeit kann zu jedem beliebigen Termin begonnen werden. Planen Sie ebenfalls die Korrekturzeit der Masterarbeit ein. Das Prüfungsamt empfiehlt eine Korrekturzeit von maximal drei Monaten. Sie sollten so lange an der Universität eingeschrieben bleiben, um im Falle einer nicht bestandenen Masterarbeit Ihre Möglichkeit auf einen Zweitversuch zu wahren. Eventuell gezahlte Semestergebühren können Sie nach der Exmatrikulation anteilig zurück erhalten.

Beachten Sie bei der Planung der Masterarbeit zusätzlich die Obergrenze der Semesterzahl. Falls Sie nach der Prüfungsordnung 2004 studieren dürfen Sie maximal sechs Semester studieren, in der Prüfungsordnung 2012 sieben Semester. Darin ist die Bearbeitungszeit der Masterarbeit vollumfänglich eingerechnet.