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Der Rückmeldezeitraum zum Sommersemester 2016 beginnt heute!  [15.01.16]

[Fachgruppe] Ab heute beginnt der Rückmeldezeitraum zum Sommersemester und endet am 15. Februar 2016! Wie in jedem Semester müssen bis dahin alle Studierenden, die ihr Studium fortsetzen möchten, die Semesterbeiträge für das jeweils nächste Semester beglichen haben.

Bachelor-Studierende:

  • Der zu zahlende Semesterbeitrag für das Sommersemester 2016 muss bis spätestens 15. Februar 2016 (Geldeingang auf dem Konto der Universität Stuttgart) überwiesen werden!
    Werden die Beiträge und Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt, muss die Rückmeldung verweigert werden!
  • Der Semesterbeitrag setzt sich aus mehreren Beiträgen zusammen:
    - dem Beitrag zum Studierendenwerk Stuttgart
    - dem Verwaltungskostenbeitrag
    - dem Studierendenschaftsbeitrag
  • In C@MPUS können alle Informationen zu Höhe des Beitrages, Bankverbindung sowie der Status der Rückmeldung abgerufen werden.
  • Wer sich beurlauben lassen möchte, kann dies innerhalb des Rückmeldezeitraumes beantragen und die entsprechenden Nachweise einreichen. Der Studierendenwerksbeitrag, der Verwaltungskostenbeitrag und der Studierendenschaftsbeitrag ist auch bei einer Beurlaubung fällig.
  • Alle ausführlichen Informationen zur Rückmeldung gibt es hier!

 

Master-Studierende:

  • Der zu zahlende Semesterbeitrag für das Sommersemester 2016 muss ebenfalls bis spätestens 15. Februar 2016 auf das Konto der Universität Hohenheim überwiesen werden!
  • In Studium online unter "Studiumsverwaltung" können die Höhe des Semesterbeitrags, Verwendungszweck, Bankverbindung sowie der Stand der Zahlungen abgerufen werden.
  • Wer ein Urlaubssemester beantragen möchte, sollte den Antrag ebenfalls bis zum Ende des Rückmeldezeitraumes stellen...weitere Infos.
  • Alle ausführlichen Informationen zur Rückmeldung gibt es hier!

 

Bei eventuellen Fragen steht die Fachgruppe ebenfalls gerne mit Rat und Tat zur Seite!


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