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Nicht vergessen: Der Prüfungsanmeldezeitraum im SS16 hat begonnen!  [16.05.16]

[Fachstudienberatung] Der Prüfungsanmeldezeitraum im Sommersemester 2016 beginnt in Stuttgart am 11. März 2016 und endet am 02. Juni 2016. Die Anmeldezeiträume der Uni Hohenheim laufen vom 11. April 2016 bis zum 01. Juni 2016 für den ersten Prüfungszeitraum und bis zum 05. August 2016 für den zweiten Prüfungszeitraum.

Innerhalb dieses Zeitraumes müssen alle Studierenden ihre Prüfungen, die sie in diesem Semester ablegen möchten, beim Prüfungsamt anmelden. 
Damit bei der Anmeldung nichts schief geht, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten: 

Bachelor-Studierende:

  • Studierende von Bachelor/Master-Studiengängen mit Prüfungsordnung ≥2008 müssen auch Studienleistungen (USL, BSL) in diesem Zeitraum per LSF anmelden.
  • Nach dem 02. Juni kann das Prüfungsamt keine Anmeldungen mehr annehmen! Nachträgliche Anmeldungen beim Prüfungsamt sind also ausgeschlossen!
  • Für Wiederholungsprüfungen/Zweitversuche findet keine automatische Wiederanmeldung statt. Diese müssen folglich auch im Anmeldezeitraum per LSF angemeldet werden!
  • Prüfungen, die im zweiten Prüfungszeitraum der Universität Hohenheim geschrieben werden sollen, können nicht per LSF angemeldet werden, sondern müssen beim Sachbearbeiter im Prüfungsamt angemeldet werden!
  • Lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen (LBP) sollten erst gegen Ende des Anmeldezeitraumes angemeldet werden, da ein Rücktritt nach dem Ende des Anmeldezeitraumes NICHT mehr möglich ist!
  • Prüfungen in Modulen, die über zwei Semester gehen werden erst in dem Semester angemeldet, in dem die Prüfung auch tatsächlich stattfindet.
    Beispiel:
    Beginnt ein zweisemestriges Modul im Wintersemester, die Prüfung dazu findet aber erst zum Ende des Moduls (also im Sommersemester) statt, dann wird die Prüfung erst im Sommersemester angemeldet!
     

Master-Studierende:

  • Die Prüfungsanmeldung in Hohenheim für den ersten Prüfungszeitraum kann vom 11. April bis zum 01. Juni 2016 vorgenommen werden.
  • Es müssen nur Prüfungsleistungen über das Online-System des Prüfungsamts angemeldet werden.
  • Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum können bis zum 05.August 2016 angemeldet werden.
  • Anmeldungen können unter „Prüfungsanmeldung stornieren“ storniert werden. Stornierungen sind nur innerhalb des Anmeldezeitraumes möglich.
    Wichtig:
    Bei Stornierung von Anmeldungen in einem Master-Studiengang kann sich erst am nächsten Tag, bei Stornierungen nach 21.00 Uhr erst am übernächsten Tag, wieder online zu Prüfungen angemeldet werden.


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