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Der Rückmeldezeitraum zum Wintersemester 2018/2019 hat begonnen!  [29.06.18]

[Fachstudienberatung] Der Rückmeldezeitraum zum Wintersemester hat begonnen und endet am 15. August 2018! Wie in jedem Semester müssen bis dahin alle Studierenden, die ihr Studium fortsetzen möchten, die Semesterbeiträge für das jeweils nächste Semester beglichen haben.

Universität Hohenheim/Philipp Melzer

Bachelor-Studierende:

  • Der zu zahlende Semesterbeitrag für das Wintersemester 2017/18 muss bis spätestens 15. August 2018 (Geldeingang auf dem Konto der Universität Stuttgart) überwiesen werden!
    Werden die Beiträge und Gebühren nicht rechtzeitig bezahlt, muss die Rückmeldung verweigert werden.
  • Der Semesterbeitrag setzt sich aus mehreren Beiträgen zusammen:
    - dem Beitrag zum Studierendenwerk Stuttgart
    - dem Verwaltungskostenbeitrag
    - dem Studierendenschaftsbeitrag
  • In C@MPUS können alle Informationen zu Höhe des Beitrages, Bankverbindung sowie der Status der Rückmeldung abgerufen werden.
  • Wer sich beurlauben lassen möchte, kann dies innerhalb des Rückmeldezeitraumes beantragen und die entsprechenden Nachweise einreichen. Der Studierendenwerksbeitrag, der Verwaltungskostenbeitrag und der Studierendenschaftsbeitrag ist auch bei einer Beurlaubung fällig.
  • Alle ausführlichen Informationen zur Rückmeldung gibt es hier!

 

Master-Studierende:

  • Der zu zahlende Semesterbeitrag für das kommende Semester muss ebenfalls bis spätestens 15. August 2018 auf das Konto der Universität Hohenheim überwiesen werden!
  • In Studium online unter "Studiumsverwaltung" können die Höhe des Semesterbeitrags, Verwendungszweck, Bankverbindung sowie der Stand der Zahlungen abgerufen werden.
  • Wer ein Urlaubssemester beantragen möchte, sollte den Antrag ebenfalls bis zum Ende des Rückmeldezeitraumes stellen...weitere Infos.
  • Alle ausführlichen Informationen zur Rückmeldung gibt es hier!


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