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Nicht vergessen: Der Prüfungsanmeldezeitraum im WiSe 2017/2018 hat begonnen!  [09.11.17]

[Fachstudienberatung] Der Prüfungsanmeldezeitraum im Wintersemester 2017/2018 beginnt in Stuttgart am 15.11.2017 und endet am 30.11.2017. Die Anmeldezeiträume der Uni Hohenheim laufen vom 16.10.17 bis zum 12.12.17 für den ersten Prüfungszeitraum und bis zum 23.02.18 für den zweiten Prüfungszeitraum.

Uni Hohenheim/Oskar Eyb

Innerhalb dieses Zeitraumes müssen alle Studierenden ihre Prüfungen, die sie in diesem Semester ablegen möchten, beim Prüfungsamt anmelden. 
Damit bei der Anmeldung nichts schief geht, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten: 

Bachelor-Studierende:

  • Wichtig: Ab diesem Semester werden Prüfungen nicht mehr über das LSF angemeldet, sondern über das C@mpus-System!
  • Studierende von Bachelor/Master-Studiengängen mit Prüfungsordnung ≥2008 müssen auch Studienleistungen (USL, BSL) in diesem Zeitraum per C@mpus anmelden.
  • Für Wiederholungsprüfungen/Zweitversuche findet keine automatische Wiederanmeldung statt. Diese müssen folglich auch im Anmeldezeitraum per C@mpus angemeldet werden!
  • Prüfungen, die im zweiten Prüfungszeitraum der Universität Hohenheim geschrieben werden sollen, können nicht per C@mpus angemeldet werden, sondern müssen beim Sachbearbeiter im Prüfungsamt angemeldet werden!
  • Lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen (LBP) sollten erst gegen Ende des Anmeldezeitraumes angemeldet werden, da ein Rücktritt nach dem Ende des Anmeldezeitraumes NICHT mehr möglich ist!
  • Prüfungen in Modulen, die über zwei Semester gehen werden erst in dem Semester angemeldet, in dem die Prüfung auch tatsächlich stattfindet.
    Beispiel:
    Beginnt ein zweisemestriges Modul im Wintersemester, die Prüfung dazu findet aber erst zum Ende des Moduls (also im Sommersemester) statt, dann wird die Prüfung erst im Sommersemester angemeldet!
     

Master-Studierende:

  • Die Prüfungsanmeldung in Hohenheim für den ersten Prüfungszeitraum kann vom 16.10.2017 bis zum 12.12.2017 vorgenommen werden.
  • Es müssen nur Prüfungsleistungen über das Online-System des Prüfungsamts angemeldet werden.
  • Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum können bis zum 23.02.2018 angemeldet werden.
  • Anmeldungen können unter „Prüfungsanmeldung stornieren“ storniert werden. Stornierungen sind nur innerhalb des Anmeldezeitraumes möglich.
    Wichtig:
    Bei Stornierung von Anmeldungen in einem Master-Studiengang kann sich erst am nächsten Tag, bei Stornierungen nach 21.00 Uhr erst am übernächsten Tag, wieder online zu Prüfungen angemeldet werden.


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