Nachrichten

Nicht vergessen: Der Prüfungsanmeldezeitraum im Sommersemester 2019 hat begonnen!  [08.05.19]

[Fachstudienberatung] Der Prüfungsanmeldezeitraum im Sommersemester 2019 beginnt in Stuttgart am 08.05.2019 und endet am 29.05.2019. Der Anmeldezeitraum der Universität Hohenheim läuft vom 01.05.2019 bis zum 31.05.2019 für den ersten Prüfungszeitraum.

Uni Hohenheim/Oskar Eyb

 

Innerhalb der angegebenen Zeiträume müssen alle Studierenden ihre Prüfungen, die sie in diesem Semester ablegen möchten, beim Prüfungsamt anmelden.
Damit bei der Anmeldung nichts schief geht, gibt es ein paar wichtige Dinge zu beachten: 

Bachelor-Studierende:

  • Wichtig: Prüfungen werden über das C@mpus-System angemeldet!
  • Eine Prüfungsanmeldung ist nur vom 08.05.2019 bis zum 29.05.2019 möglich.
  • Prüfungen, die im zweiten Prüfungszeitraum der Universität Hohenheim geschrieben werden sollen, können nun per C@MPUS angemeldet werden, wenn nicht kontaktieren Sie die Sachbearbeiter im Prüfungsamt!
  • Wird dieses Anmeldeverfahren nicht eingehalten so ist eine Teilnahme an Prüfungs- und Studienleistungen ausgeschlossen! Nachträgliche Anmeldungen nach dem oben genannten Zeitraum sind durch keine Partei möglich!
  • Es gibt keine prüfungsrechtliche Verbindung zwischen der Anmeldung zu einer Lehrveranstaltung und der Prüfungsanmeldung, d.h. mit der Anmeldung zur Lehrveranstaltung in C@MPUS geht keine automatische Anmeldung zur dazugehörenden bzw. damit verbundenen Prüfung bzw. Studienleistung einher. Die Lehrveranstaltungen wie auch die Prüfungs- und Studienleistungen müssen jeweils separat angemeldet werden
  • Studienleistungen (USL, BSL) müssen ebenfalls in dem oben genannten Zeitraum per C@MPUS angemeldet werden.
  • Für Wiederholungsprüfungen/Zweitversuche findet keine automatische Wiederanmeldung statt. Diese müssen folglich auch im Anmeldezeitraum per C@mpus angemeldet werden!
  • Bei zeitnahen Wiederholungsprüfungen die im gleichen Prüfungszeitraum statt finden, können Sie diese Prüfungen nicht online per C@MPUS anmelden, sondern müssen diese zeitnahen Wiederholungsprüfungen rechtzeitig (ca. eine Woche) vor der Wiederholungsprüfung bei Ihrem Sachbearbeiter im Prüfungsamt anmelden.
  • Von Lehrveranstaltungsbegleitende Prüfungen (LBP) kann nur während des Prüfungsanmeldezeitraums ohne Angabe von Gründen wieder zurücktreten werden. Nach dem Prüfungsanmeldezeitraum ist ein Rücktritt von einer LBP-Prüfung ohne Angabe von Gründen nicht möglich; d.h. von einer angemeldeten LBP-Prüfung kann nach dem Ende des Prüfungsanmeldezeitraums nur mit der Genehmigung des Prüfungsausschusses zurückgetreten werden. Daher sollten LBP-Prüfung erst gegen Ende des Anmeldezeitraumes per C@MPUS angemeldet werden, wenn Sie sich wirklich sicher sind, dass Sie diese Prüfung ablegen wollen und können!
  • Prüfungen in Modulen, die über zwei Semester gehen werden erst in dem Semester angemeldet, in dem die Prüfung auch tatsächlich stattfindet.
    Beispiel:
    Beginnt ein zweisemestriges Modul im Wintersemester, die Prüfung dazu findet aber erst zum Ende des Moduls (also im Sommersemester) statt, dann wird die Prüfung erst im Sommersemester angemeldet!

Master-Studierende:

  • Wichtig: Prüfungen werden über HohCampus angemeldet! 
  • Die Prüfungsanmeldung in Hohenheim für den ersten Prüfungszeitraum kann vom 01.05.2019 bis zum 31.05.2019 vorgenommen werden.
  • Prüfungen im zweiten Prüfungszeitraum können bis zum 02.08.2019 angemeldet werden.


Zurück zu Aktuelles