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Abschaffung der automatischen Prüfungsanmeldung im Master Wirtschaftsinformatik  [18.03.20]

[Fachstudienberatung] Bezugnehmend auf den an dieser Stelle veröffentlichten Artikel „Keine Abschaffung der automatischen Prüfungsanmeldung für den Master Wirtschaftsinformatik“ vom 18.02.2020 erfolgt mit diesem Artikel eine Klarstellung.

Die Abschaffung der Pflichtanmeldung ab dem Wintersemester 2019/2020 gilt, wie persönlich per E-Mail gegenüber den betroffenen Studierenden angekündigt, auch im Studiengang Master Wirtschaftsinformatik im Vorgriff auf eine noch zu veröffentlichende Anpassung der Prüfungsordnung.

Für den Bachelor Wirtschaftsinformatik gelten für alle Prüfungen die Regelungen der Universität Stuttgart. Diese sieht bereits seit längerem keine automatische zu Folgeprüfungen mehr vor. Die Prüfungsanmeldung muss daher selbstständig innerhalb der in der Prüfungsordnung genannten Frist von zwei Semestern erfolgen.

Der oben genannte Artikel vom 18.02.2020 mit entgegenlautenden Informationen war leider fehlerhaft und wurde daher von der Homepage entfernt. Wir bitten entstandenen Unannehmlichkeiten zu Entschuldigen.


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